In seiner aktuellen Mitgliederzeitschrift VOTUM 4/2019 widmet sich der Landesverband Berlin des Deutschen Richterbundes dem Thema Besoldung und weist erneut auf die Notwendigkeit einer Klage hin, für den Fall, dass das Land Berlin unter Verweis auf die Rechtsprechung Nachzahlungen an Anspruchsteller verweigert, die nur Widerspruch eingelegt haben. (S. 21)

“Wer „auf Nummer sicher” gehen und etwaige Ansprüche auf Nachzahlung der Besoldung nicht gefährden möchte und das Kostenrisiko eingehen will, sollte klagen oder seine Klage mindestens um die Ansprüche für das Jahr 2016 erweitern.”

Gleichzeit wird in der Ausgabe darauf hingewiesen, dass mit einer BVerfG-Entscheidung in Sachen Berliner R-Besoldung wahrscheinlich bis Mai 2020 zu rechnen ist. (S. 21)

“Nach Informationen des DRB beabsichtigt der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts, das vorgenannte Verfahren möglichst noch während der Amtszeit von Herrn Prof. Dr. Voßkuhle, d.h. bis Mai 2020, zu entscheiden.”

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