Unabhängigkeit hat ihre Grenzen

„Laut Auflagenbeschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin zum Haushaltsgesetz 2018/2019 wurde der Senat beauftragt, kurzfristig die rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung beispielsweise eines Fonds zu schaffen, […]. Die Gewährung von Ausgleichszahlungen soll unter Einbindung eines unabhängigen Bewertungsgremiums erfolgen. Diese Voraussetzung wurde durch den am 27. April 2018 im Amtsblatt von Berlin veröffentlichten Erlass geschaffen. Ziffer 7.1 des Erlasses regelt die Unabhängigkeit der Bewertungskommission und legt die Rahmenbedingungen für deren Arbeit fest.“

So steht es in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe vom 01. Februar 2019.

„Die Unabhängigkeit und die Entscheidungsfreiheit waren für die Mitglieder der Kommission essentielle Grundlage ihrer Arbeit“,

wird die Kommissionsvorsitzende Monika Paulat in einer Antwort vom 18. September 2019 zitiert.

Und weiter:

„Die in Unabhängigkeit ausgeübte Entscheidungsfreiheit bezog sich nach dem Verständnis der Kommissionsmitglieder, das sie aus dem Erlass und den Bekundungen der Vertreter der Innenbehörde ableitete, auf die Beurteilung/Einschätzung allgemeiner juristischer und medizinischer Vorfragen und auf die Einzelfallbewertung.“

Die Vorsitzende der Bewertungskommission Monika Paulat (rechts) am 21.01.19 im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses im Gespräch mit einem Vertreter von B.I.S.S. e.V.

Die Vorsitzende der Bewertungskommission Monika Paulat ist ehemalige Sozialrichterin und Präsidentin des Landessozialgerichtes Berlin. Es erscheint daher legitim, die ihr und ihren Kommissionskollegen eingeräumte Unabhängigkeit mit der eines Richters in der Bundesrepublik Deutschland zu vergleichen.

„Die richterliche Unabhängigkeit bedeutet, dass der Richter frei entscheiden kann, seinem Gewissen verpflichtet ist und den Gesetzen unterworfen ist. So steht es bereits in unserem Grundgesetz“, (Art 97 (1) GG, Anmerkung der Redaktion)

sagt Joachim Lüblinghoff, stellvertretender Vorsitzender des Deutschen Richterbundes.

Es ist wahrscheinlich, dass Frau Paulat diese Art der Unabhängkeit für die Bewertungskommission einforderte und von der Innenverwaltung zugesichert bekam. Die Kommission habe die Höhe der Ausgleichszahlungen festzulegen, wie Frau Paulat in einem Gespräch mit Betroffenen am 29.06.2018 erklärte. Dabei spiele einzig die im Erlass genannte Ober- und Untergrenze (80000€ und 2000€), nicht aber die vom Berliner Senat zunächst bereitgestellte Gesamtsumme von 3,5 Millionen Euro eine Rolle, so Paulat damals.

Sie bestätigte dies in der Antwort zur bereits oben genannten Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe:

„Die Bewertungskommission (…) war in der Entscheidung (…) über die Höhe einer Einmalzahlung frei. Sie war gebunden lediglich an eine Unter- und Obergrenze der Einmalzahlung im Einzelfall.“

Der Bundesrichter a.D., Thomas Fischer, erklärte in einer Kolumne für Zeit Online:

„Unabhängigkeit bedeutet nicht: Narrenfreiheit, Willkürtoleranz oder Privat-Gerechtigkeit. Sie ist auch kein individuelles Grundrecht des Richters, sondern eine Pflicht, der er zu genügen hat…“

Die Bewertungskommission war den Vorgaben des Erlasses zum Ausgleichsfond Schießanlagen vom 18.April 2018 unterworfen, wie Frau Paulat im Gespräch am 29.06.2019 ebenfalls erklärte. Der Erlass bildete sozusagen das „Gesetz“ der Bewertungskommission, wie es vergleichbar Richter bei ihrer Entscheidungsfindung zu berücksichtigen haben (Artikel 20 Grundgesetz).

In dem Erlass heißt unter anderem:

„…wird ein Ausgleichsfonds zu Gunsten von aktiven und ausgeschiedenen Dienstkräften der Polizei Berlin eingerichtet, die in der Vergangenheit regelmäßig und häufig auf Schießanlagen der Polizei Berlin, die nicht dem aktuellen technischen Stand der Zeit entsprachen, ihren Dienst ausgeübt (…) haben. “

„…unter Vorlage medizinscher Unterlagen geltend gemacht werden…“

„Dabei berücksichtigt sie insbesondere die Häufigkeit der Dienstausübung auf den entsprechenden Schießanlagen und die Art und Schwere der geltend gemachten Gesundheitsstörung.“

Wie wichtig vor allem letztgenannter Aspekt bei der Bewertung der Höhe der Ausgleichszahlung anzusehen ist, belegt die Tatsache, dass der Regierende Bürgermeister Müller und Innensenator Andreas Geisel in einer Mitteilung vom 08.02.2019 an das Abgeordnetenhaus explizit auf diesen hinwiesen.

„Die Höhe der Einmalzahlungen richtet sich insbesondere nach der Häufigkeit der Dienstausübung auf den entsprechenden Schießanlagen und nach Art und Schwere der geltend gemachten Gesundheitsstörung“, steht darin.

Nur Beachtung fand die „Haufigkeit der Dienstausübung“ bei der Bemessung der Ausgleichzahlungen überhaupt nicht! Ebensowenig wie die anderen oben genannten Punkte von der Bewertungskommission durchgehend beachtet wurden, wie die Prüfung von Bescheiden an die Dienstkräfte in Einzelfällen belegen.

Die Bewertungskommission handelte offenbar willkürlich, und Innensenator Andreas Geisel unternimmt nichts gegen diese Willkür, sondern scheint die Unabhängigkeit der Bewertungskommission über die Rechtmäßigkeit der Aufgabenerfüllung zu stellen. Nicht anders ist es zu erklären, dass er sich weder nach einem persönlichen Gespräch mit den Interessenvertretern einer Fehlerkorrektur angenommen, noch zahlreichen schriftlichen Hinweisen unseres Vereins und einer Vielzahl von Antragstellern Beachtung geschenkt hat.

„Dem Senat stehen keine darüberhinausgehenden rechtlichen und faktischen Einwirkungsmöglichkeiten gegenüber der Bewertungskommission zu“,

heißt es lapidar in der Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 01.09.2019, nachdem sich darin auch Frau Paulat mit Hinweis auf die Unabhängigkeit der Kommission den erkannten Mängeln ihrer Arbeit nicht zu stellen gedenkt.

Als Gewährung einer „Narrenfreiheit“ würde es der Bundesrichter a.D. Thomas Fischer vielleicht bezeichnen, wenn konsequenzenlos zugelassen wird, dass ein Richter am Gesetz vorbei entscheiden darf und damit die Grenzen richterlicher Unabhängigkeit überschritten werden.

Die Innenverwaltung deckelt diese „Narrenfreiheit“ mit einem unsäglichen Vermerk aus dem Februar 2019. Danach sind nahezu alle erdenklichen Beschwerden gegen die Entscheidungen der Bewertungskommission von der Geschäftsstelle schlichtweg zurück zu weisen.

Selbst in den Fällen, in denen ein Antrag auf Ausgleichszahlung aufgrund einer neu diagnostizierten Gesundheitsstörung gestellt wird – immerhin verkündet Innensenator Geisel, hier auch zukünftig Verantwortung übernehmen zu wollen -, sollen beim Betroffenen „keine falschen Hoffnungen geweckt werden“, so die Bearbeiterin Frau Kummer von der Innenverwaltung. „Die Geschäftsstelle teilt dem Ast (Antragsteller, die Redaktion) mit, dass sein Anliegen von der Bewertungskommission nicht mehr geprüft wird.“

Die Vorsitzende der Bewertungskommission, Monika Paulat, kann sich also offenbar sicher sein, dass ihre Arbeit nicht ohne weiteres überprüft und für defizitär befunden wird.

„Wir sind alle drei hier, um mit einer hohen Motivation etwas Gutes zu tun“,

sagte sie in dem Gespräch mit den Interessenvertretern am 29.06.2018, bei dem auch die beiden Arbeitsmediziner Herr Prof. Dr. Halier und Frau Dr. Griebel anwesend waren. Damals war die Kommission angetreten, um für den Einzelfall angemessene Ausgleichszahlungen festzulegen, und die Kommissionsvorsitzende erklärte:

„Wenn ich mal diesen dummen Spruch gebrauchen darf: Wir schaffen das auch!“

Das Gesprächsklima zwischen der Bewertungskommission und den Interessen- und Gewerkschaftsvertretern (BDK) war äußerst positiv. Es fanden Treffen am 29.06.2018 und 23.10.2018 statt. Bei letzterem gab die Bewertungskommission einen Einblick in ihre Arbeit und einen ersten Ausblick auf das Ergebnis. Es war zu diesem Zeitpunkt nicht zu erwarten, dass am Ende massive Fehler zu beklagen wären.

Bereits im Dezember 2018 ließen sich diese erkennen, als die ersten Bescheide bei den betroffenen Dienstkräften eingingen und ein Abgleich untereinander erfolgte.

„Wir müssen alle Fälle einzeln anschauen, um eine im Einzelfall angemessene Höhe der Ausgleichszahlungen zu finden“,

hatte die Kommissionsvorsitzende Monika Paulat dazu am 29.06.2018 noch wortwörtlich erklärt.

Da der Fürsorgefond finanziell ungedeckelt sei, sagten die Kommissionsmitglieder uniso, sie würden sich bei ihrer Bewertung nicht an der Gesamtsumme von 3,5 Millionen orientieren, sondern im Einzelfall für einen differenzierten, angemessenen Ausgleich sorgen wollen.

„Von einer Obergrenze des Fonds weiß ich nichts“,

sagte Frau Paulat.

Und Frau Dr. Griebel, Arbeitsmedizinerin, ergänzte:

„Wenn in der Senatsverwaltung Grenzen genannt werden, ist das erst mal nicht in erster Linie beeinflussend auf meine Einschätzung.“

Tatsächlich genügten knapp 3,5 Millionen Euro am Ende auffallend genau, um die Belastungen und Gesundheitsstörungen der betroffenen Dienstkräfte auszugleichen.

In den zwei Gesprächen mit den Interessenvertretern und bei der Schießstandbesichtigung mit Personalratsangehörigen vermittelten Frau Paulat und die übrigen Kommissionsmitglieder durchaus den Eindruck, die Besonderheit der Thematik – jahrzehntelange Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen durch einen Arbeitgeber der öffentlichen Verwaltung – erkannt zu haben und für die Betroffenen etwas Gutes, Angemessenes erreichen zu wollen.

Bezüglich der Besichtigung zweier in Rede stehender Schießanlagen war von Frau Paulat zu hören:

„Es war außerordentlich wichtig für unsere Arbeit, uns das selbst einmal angesehen zu haben.“

In der Innenausschusssitzung am 21.01.2019 erweckte Frau Paulat nicht mehr den Eindruck, im Sinne der betroffenen Dienstkräfte eine befriedigende und befriedende Lösung gefunden zu haben. Das Schicksal dieser Mitarbeitenden spielte in ihrer Erklärung keine Rolle mehr, obwohl immerhin in 22 Fällen Ausgleichszahlungen für krebserkrankte und in 113 Fällen für lungenerkrankte Kolleginnen und Kollegen geleistet wurden.

Vielmehr lobhudelte Frau Paulat die Senatsverwaltung für Inneres und Senator Geisel.

„Herr Senator hat auch das erwähnt: Das Verfahren, das in dem Erlass vom 18. April 2018, festgelegt wurde, die Bildung eines Ausgleichsfonds, ist etwas Außergewöhnliches, etwas Besonderes.“

Die Außergewöhnlichkeit und Besonderheit des Behördenversagens werden nicht erwähnt, obwohl dieses den Experten der Kommission zumindest plausibel genug dafür erschien, dass die betroffenen Dienstkräfte schwerst erkrankt und zum Teil sogar zu Tode gekommen sind!

„Ich sage das hier einmal ein bisschen bewertend und außer der Reihe meines Berichtes: Es ist schon auch ein gewisser Ausdruck von Fürsorglichkeit, einen solchen Fonds einzurichten.“

Wo blieb die Fürsorge des Berliner Senats, nachdem der damalige Polizeipräsident Dieter Glietsch 2005 den Angehörigen des Innenausschusses von den Problemen auf den Schießständen berichtete und Gesundheitsgefahren für die Beamtinnen und Beamten zu befürchten waren?

„Ich will auch noch einen Gedanken oder Ansatz von Herrn Geisel in Erinnerung bringen: In der Tat hat die Kommission keine irgendwie geartete Einflussnahme von irgendwelcher Seite ertragen müssen. Wir haben unabhängig gearbeitet und frei entschieden. Ich finde es sehr wichtig, das hier zu sagen.“

Muss man eigentlich nicht erwähnen, da es ja im Erlass zum Ausgleichfond Schießanlagen so festgelegt ist…

Bereits in der Innenausschusssitzung erschien es aufmerksamen Zuhörern unter den Besuchern so, als hätte die Kommissionsvorsitzende nicht wirklich neutral über die durch die Geschäftsstelle vorgelegten Anträge entschieden.

„Ich würde gerne noch einen Satz zu der Kategorie der plausiblen Akutbeschwerden sagen: (…) Ein bisschen auffällig war – ich sage das nur, weil es uns nicht entgangen ist –, dass etliche Antragsteller sehr gleichlautende Schilderungen der Akutbeschwerden angeboten haben.“

In den Kriterien der Einzelfallbewertung steht: „Etwa die Hälfte der Antragsteller schilderte akute Symptome wie Augenbrennen, Nasenlaufen, Hustenreiz und Kopfschmerzen(…), (die) nach Inaugenscheinnahme der Schießstände durch die Mitglieder der Kommission völlig plausibel…“ sind.

Derartige Symptome sind typisch, wenn man Stäuben, Rauchen und Gasen mit Reizwirkung ausgesetzt ist, und daher in den Anträgen kaum anders und unterschiedlich zu beschreiben!

Die Einstellung der Kommissionsvorsitzenden Monika Paulat wurde letztendlich deutlich, als der Vermerk der Innenverwaltung vom 27.02.2019 (Umgang mit „Widersprüchen“ gegen Entscheidungen der Bewertungskommission und neuen Anträgen) öffentlich wurde!

Hier der entsprechende Auszug aus dem Vermerk: !!!!!!!!!!

Es wäre interessant zu erfahren, welche „vergleichsweise überschaubare Gruppe zum Teil hochgradig Unzufriedener“ Frau Paulat hier konkret im Sinn hat. Diejenigen, die die Arbeit der Bewertungskommission in mühevoller Detailarbeit und unter tatsächlicher Einzelfallbewertung vorliegender Bescheide analysiert und für fehlerhaft befunden haben?

Von welcher Mehrzahl von Antragstellern, die die Entscheidung der Kommission offenbar akzeptieren konnten, spricht Frau Paulat, wenn den Betroffenen laut Vermerk der Rechtsweg nicht offen steht und Beschwerden von vornherein gemäß den Vorgaben des Vermerkes der Innenverwaltung abgewiesen wurden?

Wie kann die Einrichtung des Fonds in 90 % der Anträge ihrer guten Absicht gemäß gewirkt haben, wenn 40 % der Anträge abgelehnt wurden?

Aufgrund welcher Vorfälle wagt es Frau Paulat, die Interessenvertreter als millitant zu bezeichnen?

Wann und von wem wurde um Einsicht für Maßnahmen gebeten, die fehlerfrei getroffen und bei Überprüfung nicht als defizitär überführt werden konnten?

Welche Fakten wurden den Interessenvertretern aufgeliefert, die diese ignoriert haben?

Und welches Wissen der Bewertungskommission, der Innenverwaltung oder der Polizeibehörde wurde kommuniziert, dass die Überzeugungen der betroffenen Dienstkräfte als Trugschluss hätten belegen können?

Das Projekt des Fürsorgefonds wird keinesfalls von der berechtigten Kritik der betroffenen Dienstkräfte und ihrer Vertreter überschattet, sondern allein von der oberflächlichen, fehlerhaften Arbeit der Bewertungskommission und der prekären Haltung verantwortlicher Politiker, diese Fehler aufgrund zugestandener Unabhängigkeit hinzunehmen!

Unabhängigkeit bedeutet eben nicht Narrenfreiheit!

Dies betonte bereits ein anerkannter ehemaliger Bundesrichter!
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