Die Last des Beweises umkehren!

Alle Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses erklärten, den Antrag gewissenhaft prüfen zu wollen. Als Interessenvertretung der betroffenen Dienstkräfte hoffen wir auf eine wohlwollende Prüfung, die die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin in einer richtungsweisenden Vorschrift manifestiert.

Die uns übermittelten Bedenken einiger Abgeordneter, eine solche gesetzliche Änderung würde zu massenhaften Dienstunfallanzeigen oder gar einer Pensionierungswelle führen, teilen wir nicht. Hier sollte den Beamtinnen und Beamten ein entsprechender Vertrauensvorschuss gegeben werden, wie er bei vorgesehener Beweislastumkehr in anderen Gesetzesinitiativen anderen Bürgern gegeben wird. Die Beweislastumkehr im Sinne des Änderungsantrages der CDU-Fraktion soll bei nachgewiesenen Verstößen des Dienstherrn gegen die Arbeitsschutzvorschriften greifen, wenn durch diese Verstöße eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Mitarbeitenden in ihrer Gesundheit geschädigt wurden. Eine Beweislastumkehr im Dienstunfallrecht zu verankern bedeutet daher nichts anderes, als die Pflichten eines Arbeitsgebers zum Schutze der körperlichen Unversehrtheit anzuerkennen, nach dieser Verpflichtung zu handeln und uneingeschränkt die Verantwortung für Gesundheitsstörungen zu übernehmen, deren Entstehen durch die Missachtung von Schutzvorschriften nach wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen zumindest nicht ausgeschlossen werden kann. Kurz: Fürsorgepflicht zu leben!
Dem Land Berlin würde mit einer Einführung der Beweislastumkehr im Beamtenversorgungsgesetz eine Vorreiterrolle zukommen. Wie in anderen Rechtsgebieten, zum Beispiel dem Mietrecht, würde sich die Bundeshauptstadt damit modern und innovativ, vor allem aber seinen Bürgerinnen und Bürgern – dies nämlich sind die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auch – zugewandt präsentieren.

Das eine Beweislastumkehr im Beamtenversorgungsgesetz nicht nur für die Opfer der Schießstandaffäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung wäre, um bei zügiger Umsetzung entsprechender Regelungen dienstrechtliche Absicherungen bei zum Teil schweren Beeinträchtigungen der Gesundheit zu erlangen, sondern auch zukünftig in vergleichbaren Fällen geeignet ist, den Leidensdruck durch die Beweisführung von den Betroffenen zu nehmen, hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter auf seiner Internetseite eindeutig erklärt.

Zu den Ausführungen des BDK klicken Sie bitte hier!

Wir hoffen, dass sich auf gewerkschaftlicher Ebene die Erkenntnis durchsetzt, wie wichtig die Ergänzung des Beamtenversorgungsgesetzes um nunmehr eingebrachten Passus ist und die Polizeigewerkschaften sich geschlossen für eine Gesetzesänderung einsetzen.

Wir wünschen den politischen Vertretern die Erkenntnis, dass eine Beweislastumkehr in den besonderen Fällen nachgewiesener arbeitsschutzrechtlicher Verstöße ein Gebot der Fürsorgepflicht gegenüber den Staatsbediensteten ist. Und wir wünschen ihnen den Mut, eine Vorreiterrolle in der Bundesrepublik Deutschland übernehmen und sich gegenüber kritischen Stimmen innenpolitisch Verantwortlicher des Bundes und der Länder behaupten zu wollen!

Schreibe einen Kommentar

Your email address will not be published.

You may use these <abbr title="HyperText Markup Language">HTML</abbr> tags and attributes: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>

*