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EDSG+ Allianz der Vernunft - Teil 1

Das Einsatzkräfte-Distanz-Schutzgesetz plus (EDSG+) - Der Wille zur Allianz der Vernunft gegen Gewalt und Hass

Der B.I.S.S. e.V. entstand, weil jahrelange Missstände beim Betrieb behördeneigener Schießstände in Berlin zahlreiche Polizistinnen und Polizisten schwer erkrankten – teils mit tödlichem Ausgang. Heute wenden wir uns einem Thema zu, das diese Affäre noch übertreffen kann: ein bundesweites Problem, nicht nur der Polizei, mit enormer Sprengkraft.

Teil 1: Gesellschaftliche Diagnose: Gewalt, Enthemmung und digitale Entmenschlichung

In unseren Beiträgen zur Messerkriminalität haben wir versucht darzulegen, dass, aus unserer Sicht, Hass, Gewalt, Homophobie, Juden- und Frauenfeindlichkeit in einer Intensität in unsere Gesellschaft Einzug gehalten haben, wie es vor wenigen Jahren noch undenkbar war. Diese Entwicklung ist nicht das Ergebnis eines einzelnen politischen Fehlers, sondern Ausdruck einer umfassenden gesellschaftlichen Enthemmung, die sich sowohl in der analogen Welt als auch im digitalen Raum täglich aufs Neue zeigt.

Gleichzeitig, so der subjektive Eindruck, haben die individuellen Fähigkeiten verantwortlicher Politiker diesen Problemen zu begegnen in noch stärkerem Tempo abgenommen. Viele Politiker und Politikerinnen, sind für uns von sogenannten „Influencern“ und „YouTubern“ nicht mehr zu unterscheiden. Sie bringen, obwohl sie zum Wohle eines ganzen Landes entscheiden müssen, leider manchmal auch nur die gleichen Qualifikationen dafür mit wie diese „Experten“ auf YouTube, Instagram, TikTok und Co.,: keine. Klicks und Likes können dann dann die Politik in unserer Gesellschaft bestimmen, nicht kritisches, ideologiefreies, Denken, Bildung, Sachverstand und gute Ausbildung. Diese Entwicklung, die Einzug in den Politikalltag gehalten hat, lässt sich am ehesten als eine Art digitaler Korruption beschreiben, bei der die „Likes“ der geldwerte Vorteil sind.

Aus diesem Grund haben seit einigen Jahren vermutlich Menschen die Deutungshoheit über elementare Werte und Ziele unserer Gesellschaft übernommen, die auf digitalen Kanälen den falschen Eindruck erwecken können, sie würden die Mehrheit der Demokraten des Landes vertreten. Denn es steht jedem frei, unter immer neuen ausgedachten Namen dutzende von Accounts auf den einschlägigen digitalen Plattformen zu eröffnen. Verbunden mit der Gewalttätigkeit einer weiteren Minderheit, die bereit ist, alles und jeden physisch zu zerstören, um die eigenen Ziele zu erreichen, ergibt sich die brisante Mischung, die heute den Rechtsstaat mit Gewalt in jeder Form in die Knie zu zwingen versucht.

Auch wenn wir Thomas Sowell schon in anderen Beiträgen zitiert haben, müssen wir es hier sinngemäß wiederholen: Politiker heute ersetzen das, was sich in der Vergangenheit bewährt hat, durch das, was sich nur gut anhört - aber damit mehr Klicks und Likes bedeutet. Wir müssen aus diesem Grund hier eine weitere Diskussion anstoßen und bleiben dabei wie gewohnt BISSig.

Digitale Pranger und reale Opfer

Scheiterhaufen sind heute digital. Dies haben wir auch an anderer Stelle auf unserer Webseite erörtert. Die Opfer jedoch, deren Leben auf den digitalen Prangern zerstört wird, sind nicht virtuell. Es sind Menschen aus Fleisch und Blut, deren berufliche Existenz, psychische Gesundheit und privates Umfeld real und dauerhaft beschädigt werden.

Es geht in den „sozialen“ Medien längst nicht mehr um demokratischen, friedlichen Diskurs oder den Wettbewerb der besseren Argumente. Häufig geht es den genannten Gruppen nur darum mit autoritären, demokratiefeindlichen Denkmustern, die Gewalt gegen staatliche Akteure nicht nur zu legitimieren, sondern auch moralisch zu rechtfertigen. Unabhängig davon, mit welchem ideologischen Etikett sich die Urheber der „Tweets“ versehen, haben sie doch eines gemeinsam: sie sind keine Demokraten.

Besonders betroffen von diesem Phänomen sind Polizeibeamte sowie Angehörige von Rettungs-, Feuerwehr-, Hilfs- und Sicherheitsdiensten. Sie sehen sich im realen Einsatz immer wieder einem brutalisierten und erlebnisorientierten Mob gegenüber, der sich selbst häufig als „fortschrittlich“ versteht, tatsächlich aber mit demokratischen Grundwerten bricht. Die Einsatzkräfte werden dann mit potenziell tödlicher Pyrotechnik angegriffen, mit Steinen beworfen, bespuckt, beschimpft und gezielt bedrängt. Diese, manchmal lebensgefährlichen, Arbeitsbedingungen ziehen regelmäßig schwere körperliche sowie psychische Folgen nach sich.

Einsatzkräfte als Sündenböcke politischer Verantwortungslosigkeit

Dabei handeln diese Einsatzkräfte nicht aus eigenem Antrieb oder politischer Motivation. Sie setzen Gesetze um, die von demokratisch gewählten Parlamenten beschlossen wurden. Es obliegt der Polizei aus guten Gründen eben nicht, diese Gesetze nach persönlichem Ermessen anzuwenden oder zu ignorieren. Wer die Polizei angreift, greift nicht „den Staat“ abstrakt an, sondern Menschen, die ihren Dienst auf Grundlage des Grundgesetzes leisten.

Zu diesen, ohnehin extrem belastenden, Einsatzbedingungen ist in den vergangenen Jahren ein weiterer Faktor hinzugekommen, der weit über das hinausgeht, was noch als berufsbedingtes Risiko gelten kann: die beschriebene systematische digitale Bloßstellung, permanente Beobachtung, selektive Veröffentlichung und öffentliche Vorverurteilung einzelner Einsatzkräfte.

Auch diese digitalisierte Form der Gewalt trifft nicht nur Polizisten. Was innerhalb nur weniger Jahre in Deutschland in diesem Bereich entstanden ist, ist eine explosive Mischung aus medialer Einschüchterung in Verbindung mit zunehmender physischer Gewalt. Ein Rechtsstaat aber, der seine Einsatzkräfte in so einer Lage strukturell überfordert und zugleich politisch im Stich lässt, gefährdet langfristig seine eigene Funktionsfähigkeit und sein Gewaltmonopol.

Während Politiker neuerdings damit rechnen können, dass allein verbale oder mediale Kritik in Bild oder Wort an ihrer geistigen Leistungsfähigkeit zu massiven Konsequenzen für den vermeintlichen Täter führt, sind dieselben Politiker auffallend zurückhaltend, wenn es um die täglichen schwersten Straftaten gegen Leib und Leben der Mitglieder der oben genannten Berufsgruppen geht. Dieses Missverhältnis beschädigt nicht nur das Vertrauen in staatliche Institutionen, sondern signalisiert faktisch die politische Duldung von Gewalt gegen Einsatzkräfte.

Folgerichtig gleichen deren Arbeitsplätze mitunter denen, die man in undemokratischen, korrupten und dystopischen Gesellschaften vermuten würde. Kein Wunder also, dass in einer Zeitung unverhohlen gefordert werden durfte, dass Polizisten wie Müll entsorgt gehören1. Diese furchtbare Rhetorik, die manche an sehr dunkle Zeiten Deutschlands erinnern mag, müsste genau aus dem Grund, dass wir solche Sätze schon vor fast hundert Jahren lesen mussten, einen Sturm des öffentlichen Einsetzens hervorrufen. Menschen wie Müll vernichten, weil sie den „falschen“ Beruf gewählt und ihr Leben der Rettung von Menschenleben verschrieben haben? Weil sie dabei keinen Unterschied zwischen „links“, „mitte“ und „rechts“ machen? Digitaler Hass scheint sich noch leichter in die Gedanken der Menschen zu bohren2,3.

Die Abstumpfung und relativierende Ignoranz der Gesellschaft gegenüber solchen Parolen aus dem Setzkasten des Extremismus, hat unmittelbare Auswirkungen auf das Leben und die Gesundheit von Einsatzkräften. Wer heute in digitalen Foren zum Widerstand gegen Einsatzkräfte aufruft und selbst dann kein Mitleid empfindet, wenn diese von tödlicher Pyrotechnik verletzt werden, die mit bis zu über 2000 Grad Celsius abbrennt (Stahl schmilzt bei ca. 1500 Grad, menschliche Haut weitaus früher), hat jede moralische Glaubwürdigkeit verloren. Polizisten sind nicht das Problem in unserer Demokratie, sie sind der Teil der Gewaltenteilung, den das Grundgesetz aus gutem Grund dazu verpflichtet, auch kontroverse Entscheidungen der Legislative und Judikative durchzusetzen. Aber in der kruden Gedankenwelt der Polizistenhasser ist für diesen unbequemen Teil der Lebenswirklichkeit kein Platz.

Der B.I.S.S. e.V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Schutz für alle Einsatz- und Rettungskräfte einzufordern, der ihnen zusteht und der in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat Normalität sein muss, damit dieser am Leben bleibt. Jeden Tag im Jahr 2024 wurden allein in Berlin 29 Einsatzkräfte Opfer einer Gewalttat4, 10.584 im ganzen Jahr. Bundesweit wurden im Jahr 2023 täglich 290 Polizisten Opfer von Gewalttaten5. Dabei wurde das große Dunkelfeld auch hier, wie üblich, nicht von der Statistik berücksichtigt. Andernfalls wären die Zahlen noch dramatischer. Bei dieser enormen Zahl der Angriffe und der zunehmenden Brutalisierung der Täter, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Statistik auch eine Zunahme der Todesfälle unter Einsatzkräften zu verzeichnen hat.

Auch die Angriffe auf die Feuerwehr, auf Rettungskräfte, sowie Ärzte und Sanitäter erreichen jedes Jahr neue Höchststände6. Die Antwort der Politik darauf: reden, reden, reden und unrealistische Forderungen stellen, die im „echten“ Leben niemals umsetzbar sein werden. Politiker wissen das sehr genau, wenn sie die Lösung der von ihnen in der letzten Wahlperiode verursachten Probleme auf die nächste Wahlperiode verschieben, um aktuell nicht Verantwortung übernehmen zu müssen.

Dabei ließe sich vieles mit einem einfachen Dreisatz verdeutlichen: Hundert Polizisten können x Einsätze mit der Einsatzbelastung y bewältigen.
Wie viele Einsätze sind möglich, wenn es 30 Prozent weniger Polizisten gibt und die Einsatzbelastung um 50 Prozent steigt?

Für die, die nicht selbst nachrechnen wollen, hier das Ergebnis der KI: „Die Polizisten können nur noch etwa 46,7 % der ursprünglichen Einsätze durchführen.“ Die Antwort hat nur Bruchteile einer Sekunde gedauert. Es müsste auch im Politikeralltag machbar sein, ChatGPT nicht nur für die Selbstvermarktung zu nutzen und das kleine Rechenexperiment selbst auszuprobieren. Bei dieser Gelegenheit können auch leicht Faktoren wie „schlechte Ausbildung“, „heruntergekommene Unterkünfte“, „zu viele Überstunden“ mit in die Gleichung aufgenommen werden. Und, für manche Politiker und Journalisten wird es eine Überraschung sein: das Ergebnis wird nicht besser. Wer diese Zahlen nicht nennt, wenn er politische Forderungen stellt, täuscht die Menschen.

Seit einigen Jahren haben sich die Arbeitsbedingungen der genannten Berufsgruppen nicht nur in dem für alle sichtbaren Bereich verschlechtert. Hinzugekommen ist der beschriebene Umstand, dem bislang von Politik, Gewerkschaften und Medien kaum Beachtung geschenkt wurde. Die, von uns hier aufgezeigte Entwicklung, macht ein sofortiges und entschlossenes Handeln der Politik unumgänglich, wenn nicht der schleichende Zusammenbruch des gesamten Systems Sicherheit in Kauf genommen wird. Es sind auch nicht nur die Einsatzkräfte selbst, die von einer neuen Form der Gewalt bedroht werden, sondern auch ihre Familien und Angehörigen.

Das Einsatzkräfte-Distanz-Schutzgesetz plus (EDSG+)

Wir fordern daher den Beschluss des, von uns als Entwurf ausgearbeiteten, „Einsatzkräfte Distanz Schutzgesetz plus“ (EDSG+), das allen Einsatzkräften das Minimum an Schutz im Alltag gewährt, das sie benötigen, um ihre Arbeit unter menschwürdigen Umständen zu verrichten.

Das Gesetz verfolgt das Ziel, nicht nur die klassischen Einsatzkräfte, sondern – und das ist das entscheidende „Plus“ – auch Ärzte, Pflegepersonal, Feuerwehrleute sowie Rettungs-, Hilfs- und private Sicherheitskräfte im Allgemeinen vor unzumutbaren Arbeitsbedingungen zu schützen. Diese Personengruppen sehen sich zunehmend Belastungen ausgesetzt, die weit über die eigentliche Berufsausübung hinausgehen. Der bisher wenig beachteter Aspekt der sozialen Medien als digitaler Pranger, spielt dabei die entscheidende Rolle. Dort werden Porträtaufnahmen, insbesondere von Polizisten, aber auch von anderen Einsatzkräften in Einsatzsituationen nahezu sekündlich ins Internet gestellt. Diese Bilder bleiben dort über Jahrzehnte abrufbar und können das Leben der betroffenen Personen bis an ihr Lebensende belasten. Durch die Verbreitung solcher Aufnahmen im allgegenwärtigen Internet werden die Betroffenen schnell identifizierbar. Eine klare Trennung zwischen Berufs- und Privatleben wird dann unmöglich.

Ungerechtfertigte Beschuldigungen, einmal über digitale Medien dutzendfach international verbreitet,  werden natürlich nicht unmittelbar korrigiert, kommentiert oder gelöscht und können so eine ungeahnte negative Dynamik entfalten. Hinzu kommt, dass durch die kriminellen Netzwerke die Recherche der Privatadressen der Betroffenen in wenigen Minuten möglich ist und ebenso schnell in den einschlägigen, gewaltverherrlichenden, digitalen Foren einem wütenden Mob präsentiert werden können. Dadurch geraten auch deren Familienangehörige ins Visier: Kinder, Lebenspartner und Freunde werden auf diese Weise ebenfalls zu Opfern. Nicht zufällig drängt sich also hier der Vergleich mit den psychologischen Mechanismen der Inquisition auf. Die Geschichte scheint sich, nun im digitalen Raum, teilweise zu wiederholen. Für diese unhaltbare Situation gibt es weder eine Entschuldigung noch eine Rechtfertigung. Es ist schon lange an der Zeit, dieses Problem anzugehen.

Psychologische Mechanismen und gezielte Eskalation

Die beschriebenen Situationen entstehen, wenn Gruppen von Menschen oder Einzelpersonen versuchen, Einsatz- und Hilfskräfte zu bedrängen, um sie damit in psychologisch hochgradig belastende Situationen zu bringen und um eigene Aggressionen auszuleben. Das bleibt bei den Angegriffenen nicht folgenlos. Es ist medizinisch belegt, dass die Unterschreitung einer Mindestdistanz bei jedem Menschen eine verzweifelte Abwehrreaktion zum Selbstschutz auslöst. Im Zusammenhang mit dem Filmen oder Fotografieren aus allernächster Nähe und im Zusammenhang mit einem Gewaltkontext und elementaren Eigensicherungserwägungen, steigt diese Belastung, und damit die Wahrscheinlichkeit von Fehlreaktionen, exponentiell an.

Gezielt hervorgerufenen Abwehrreaktionen von Einsatzkräften werden dann selektiv, und oft aus dem Zusammenhang gerissen, in den „sozialen“ Medien geteilt. Ein perfider Schachzug, um gezielt die öffentliche Meinung zu manipulieren und, um so die Umkehr der Täter- Opferrolle zu erreichen.

Diese Einsatzsituationen werden, angesichts der Vielzahl der Einsätze, immer häufiger und sind auf dem Weg alltäglich zu werden. In der Summe muss, auch das ist eine einfache Rechnung, die Gesamtfehlerquote bei Einsatzkräften steigen. Alles zusammen bedeutet eine enorme arbeitspsychologische Belastung, die bisher von der Politik vollkommen ignoriert wurde. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) macht auf die ohnehin schon außerordentlichen psychologischen Belastungen für Polizeibeamte in der „GdP-Info 02-26“ aufmerksam und schreibt: „Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit mehreren Jahren kämpfen wir auf allen Ebenen für Novellierungen in unserem völlig überalterten Dienstunfallrecht. Jetzt ist uns ein wesentlicher Schritt gelungen, psychische Erkrankungen werden endlich entsprechend berücksichtigt. Nicht nur, weil sich unsere Arbeitswelt verändert, sondern auch die wissenschaftlichen Erkenntnisse, hat das Thema an Bedeutung gewonnen. Als GdP beschäftigen wir uns seit Langem mit psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS) sowie dem besonders hohen Risiko in unseren Bereichen, an eben solchen zu erkranken. Es ist mittlerweile wissenschaftlich bewiesen, dass gerade Polizisten und Feuerwehrleute mehr traumatische Erfahrungen sammeln als die meisten Menschen und es durch den Schichtdienst schwerer fallt, diese entsprechend zu verarbeiten.“

Alles, was wir hier benennen, ist nichts Neues. Nur ist es außerordentlich bequem für die politisch Verantwortlichen, auf die Opferbereitschaft der Mehrheit der Betroffenen zu setzen, um die sich zuspitzenden Probleme nicht benennen zu müssen - und als Folge der Offenheit vielleicht selbst zum Ziel der ungerechtfertigten Attacken von „Aktivisten“ zu werden, die nichts auf den gemeinsamen Tisch bringen als destruktiven Hass und Gewalt. Kommunalpolitiker sind von diesem Phänomen vermutlich besonders betroffen, da ihnen kein Personenschutz zur Verfügung steht. Aber das ist eine andere Baustelle. Es ist an der Zeit, dass alle Menschen, die jeden Tag dafür sorgen, dass unser aller Tisch noch immer reich gedeckt ist, die Unterstützung erhalten, die sie verdienen. Wir können daher von Polizisten, Feuerwehrleuten, medizinischem Personal, Ordnungsamtsmitarbeitern und allen anderen Menschen, die unter undankbaren Bedingungen arbeiten müssen, nicht mehr die Bereitschaft verlangen, dass sie zusätzlich zu ihrem schweren Job auch diese provozierten Situationen einer Minderheit schutz- und klaglos ertragen und mit ihrer Gesundheit, oder sogar ihrem Leben, dafür bezahlen. Die Sprachlosigkeit der Gesellschaft gegenüber der heutigen Gewalt ist unerträglich geworden.

Ohne die Menschen, die hunderte Überstunden im Jahr machen und sich durch endlose Nachtschichten quälen, um Menschenleben zu retten und zu schützen, die ihre Familie ein ums andere Mal vertrösten, weil der Dienst wieder seine Opfer fordert, wäre unsere Gesellschaft schon lange am Ende. Politikerreden und TikTok-Videos sind es nicht, die unseren Staat nicht am Laufen halten. Es sind Menschen, die anpacken, Verantwortung übernehmen und sich nicht vor schweren Aufgaben drücken.

Strukturelle Schwächen und Fehlanreize

Wir sehen auch eine weitere deutliche strukturelle Schwächen in unserer Sicherheitsarchitektur: Warum benennt die Politik in der heutigen dramatischen Situation7,8 einen Polizeibeauftragten, der nicht die vordringliche Aufgabe hat, den Einsatzkräften bei ihren schweren Aufgaben zur Seite zu stehen? Statt die vielen haarsträubenden Probleme9,10,11,12 zu beseitigen die zu den (erwünschten) Fehlreaktionen der Einsatzkräfte führen, wird dieser, ohne eine klare Fürsorgekomponente in seiner Aufgabenbeschreibung, in der Praxis eher als eine Anlaufstelle für Denunziation und Vorverurteilung wahrgenommen. Dabei würde sich, auch das ist ein einfacher Dreisatz, der größte Teil der wenigen berechtigten Beschwerden in Luft auflösen, wenn die Polizisten unter menschenwürdigen Bedingungen arbeiten dürften.

Auch mit dem Landes Anti-Diskriminierungs-Gesetz und seiner „Vermutungslogik“13,14,15 wurde ein Rahmen geschaffen, der in konfliktträchtigen Lagen wie ein Mehrfronten-System gegen engagierte Einsatzkräfte wirkt: Zwei Beamte stehen einer zahlenmäßig überlegenen Gruppe gegenüber, die mit abgestimmten Aussagen und selektiven Handyclips in Minuten eine Diskriminierung plausibilisieren kann, während ohne lückenlose Beweissicherung der Beamte faktisch in den Rechtfertigungsmodus gedrückt wird. Das ist der Mechanismus, der Passivität belohnt und Engagement bestraft. Die Folge: weniger selbstinitiierte Kontrollen, weniger Opferschutz, mehr Dunkelfeld. Der Polizeibeauftragte setzt dem dann die Krone auf, wenn er als zusätzliche Vorwurfs- und Prüfstation wahrgenommen wird. Im Sinne des EDSG+ sollte dieses Amt deshalb zur Schutz- und Beweissicherungsdrehscheibe für Einsatzkräfte umgebaut werden. Zentrale Hilfe gegen digitale Hetze/Doxxing/Deepfakes, schnelle Rechtsunterstützung, standardisierte Beweissicherung – statt weiterer Eskalation durch Parallelprüfungen zu Disziplinarstellen und der unabhängigen Staatsanwaltschaft.

So aber ist für ständigen Nachschub auf dem Schreibtisch des Polizeibeauftragten durch absurd erscheinende Mechanismen gesorgt, die genau die Fehler produzieren, die sie verhindern sollen16. Die vorhersehbaren Opfer dieses untauglich gewordenen Systems zu Tätern zu machen, und die Ursachen nicht zu bekämpfen, ist keine Lösung.

Wir fordern daher, neben dem EDSG+, auch, dass der Polizeibeauftragte die neue sinnvolle Aufgabe zugewiesen bekommt, Polizeibeamte und deren Angehörige vor Hass und Hetze im Internet, sowie vor ungerechtfertigten Anschuldigungen, zu bewahren. Er soll eigenverantwortlich alle Maßnahmen einleiten und durchführen die notwendig sind, um die Betroffenen zu schützen.

Aus all diesen Gründen haben wir einen Entwurf eines EDSG+ entworfen, das aus unserer Sicht notwendig und geeignet erscheint, die Beamten und andere betroffene Berufsgruppen vor dem Missbrauch als Ersatzadressaten politischer Unzufriedenheit zu schützen, ihre Neutralität zu stärken, ihre Gesundheit und Einsatzbereitschaft sicherstellen und Proteste zurück auf die eigentlichen Verantwortlichen lenken: Politik und Verwaltung!

So trägt dieses Gesetz zu einer friedlicheren Versammlungskultur bei und sichert den Respekt vor dem Gewaltmonopol des Staates. Das EDSG+ ergänzt sinnvoll und effektiv unsere bisherigen Forderungen, deren Kern und Ziel eine umfassende Verbrechensprävention und die Wiedererlangung der Freiheit und Sicherheit aller Menschen in Deutschland ist.

Im Teil 2 unseres Vorschlags zu einer Allianz der Vernunft werden wir den ersten Entwurf des EDSG+ vorstellen und beginnen damit die überfällige Diskussion um die Arbeitsbedingungen der Menschen, die jeden Tag alles für uns geben. Wir vertreten dabei klar die Position der Einsatzkräfte und freuen uns auf einen konstruktiven Dialog mit allen Betroffenen.

Das Polizei-Distanz-Schutzgesetz plus (EDSG+) Teil 2 - Gesetzesentwurf und Begründung

Beginn einer Diskussion um Tatfolgen

Wir betonen es hier nochmals: die Polizei ist nicht für politische Entscheidungen verantwortlich. Sie ist weder Urheberin noch Adressatin von Fehlentscheidungen wechselnder Regierungen. Ihre Aufgaben sind allein die Durchsetzung von Recht und Gesetz, die Verhinderung von Gewalt und die Sicherung universeller gesellschaftlicher Werte – unabhängig von politischen Mehrheiten. Wird die Polizei durch Provokationen in die Rolle des Sündenbocks gedrängt, trägt oft allein sie die Last politischer Fehlentscheidungen. Dies ist rechtlich wie moralisch unzulässig. Bei uns entsteht daher der schon in Teil 1 beschriebene Eindruck, dass ein harmloses Schimpfwort gegen einen Politiker mehr politische, juristische und mediale Aufmerksamkeit erfahren kann, als der Mordversuch an einem Polizeibeamten.

Die vielfältigen Folgen der, von Hass und Gewalt geprägten, Einsatzsituationen sind untragbar. Sie bringen nicht nur steigende Krankheits- und Frühpensionierungsraten mit sich, die nicht ausgeglichen werden können. Die teilweise haarsträubenden Arbeitsbedingungen schrecken Bewerber für diese Berufe ab und führen zu dem massiven Nachwuchsmangel, der überall deutlich sichtbar ist. Auch dieser Umstand hat weitere Nachteile für die Gesellschaft. Denn, um etwa den Mangel an Bewerbern für den Polizeiberuf auszugleichen, müssen Menschen eingestellt werden, die weder intellektuell noch moralisch für diesen anspruchsvollen Beruf geeignet sind. Das bedeutet im Ergebnis schlechtere Polizeiarbeit, noch weniger Verurteilungen, tatsächlichen Grund zum Misstrauen und insgesamt weniger Vertrauen in die Sicherheitsbehörden. Aber auch das ist ein anderes Thema. Ist es verwunderlich, dass man ohne weiteres zu dem Schluss kommen kann, dass die aktuelle Arbeitssituation für die genannten Berufsgruppen eine echte Gefahr für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat bedeutet?

Statt als neutrale Vollzugsorgane wahrgenommen zu werden, sind Polizisten und andere operative Kräfte für eine, in den sozialen überrepräsentierte, gewalttätige Minderheit nur noch Sündenböcke, die gnadenlos angegriffen und lächerlich gemacht werden dürfen. Allein darum, weil die Politik dies zulässt, um selbst nicht in das Visier der zu allem bereiten Rechtsbrecher zu gelangen? Ein Rechtssaat, der seine Polizei nicht mehr respektiert, verliert seine Funktionsfähigkeit und das Gewaltmonopol. In einer furchtbaren Spirale von Hass, Klicks und Likes, wird Gewalt, nicht nur gegen Einsatzkräfte, in den sozialen Medien zu einem realen und digitalen Sprengstoff, der alles, was in Deutschland in den letzten Jahrzehnten an herausragenden sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Erfolgen erzielt wurde, zu pulverisieren droht.

Dem EDSG+ geht es in erster Linie darum, die betroffenen Einsatzkräfte aktiv vor den körperlichen und psychologischen Folgen der vermeidbaren Provokationen und den lebensbedrohenden gewalttätigen Angriffe zu schützen. Damit wird die Leistungsfähigkeit der wenigen verbliebenen Menschen geschützt, die überhaupt noch bereit sind, selbstlos ihre Gesundheit und ihr Leben für unser Land und die Bürger aufs Spiel zu setzen. Es gibt in einem Rechtsstaat keinen ersichtlichen Grund dafür, gerade Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung und überdurchschnittlicher Belastung, weniger Arbeitsschutz zu gewähren als jeder anderen.

Medizinisch belegte Folgen außergewöhnlicher Stressbelastung

Unsere Forderungen stehen auf einem festen Fundament. Denn die unmittelbaren körperlichen und psychologischen Folgen eines von außergewöhnlichem Stress geprägten Arbeitsplatzes sind hinlänglich bekannt und in der Fachliteratur beschrieben:

  • Akute Stressreaktionen (Herzfrequenz- und Blutdruckanstieg, Adrenalin- und Cortisolausschüttung),
  • Chronische Erkrankungen (Herz-Kreislauf-Leiden, Magen-Darm-Probleme, Immunschwäche),
  • Erhöhte Infektionsgefahr durch Spucke und Tröpfcheninfektionen (Grippe, Covid, RSV),
  • Akute Kontrollverlusterlebnisse, Burnout, Depressionen,
  • Posttraumatische Belastungsstörungen,
  • Auswirkungen auf Familien: Reizbarkeit, Rückzug, sekundäre Traumatisierung von Partnern und Kindern.

Diese direkten Folgen sind so unstrittig, dass wir uns hier die Quellenangaben sparen. Die Belastungsprofile etwa einer Einsatzhundertschaft sind, so haben unsere Recherchen ergeben, nach aktuellen arbeitspsychologischen Erkenntnissen manchmal mit denen von polizeilichen und militärischen Spezialeinheiten vergleichbar. Diese erhalten jedoch doch Zulagen und besondere Nachsorge, während Polizeibeamte in Berlin mit einem „Polizeibeauftragten“ vorliebnehmen müssen, der die Möglichkeit hat, jede unverschuldete Schwäche vom sicheren Schreibtisch aus zu sezieren und den Druck damit noch erhöht. Die Belastungen der anderen genannten Berufsgruppen erreichen im Einsatzfall ähnliche Dimensionen wie die der Polizei. Sie wurden von uns daher ebenfalls in dem Gesetzesentwurf berücksichtigt.

Aus den hier vorgetragenen Gründen ist es für uns unstrittig, dass wir das folgende Gesetz benötigen, um den Betroffenen das Mindestmaß an Unterstützung, Schutz sowie Vor- und Nachsorge zu garantieren, das sie benötigen, um weiter zu funktionieren.

Wir würden uns freuen mit den zuständigen Politikern und den Gewerkschaften in einen direkten Dialog einzutreten, um diesen Entwurf schnell in die Realität umzusetzen.

Gesetzesentwurf „Einsatzkräfte Distanz Schutzgesetz plus“ (EDSG+)

Gesetz zum Schutz von Einsatz- und Ordnungskräften, sowie von medizinischem Personal vor unzulässigen Nahdistanz-Provokationen und Angriffen

§ 1 Ziel und Zweck des Gesetzes

Dieses Gesetz dient dem Schutz der bei Einsatz- und Gefahrenabwehrmaßnahmen tätigen Kräfte der Polizei, Feuerwehr, des Technischen Hilfswerks, privater Sicherheitsdienste, der Rettungsdienste sowie der Ordnungsbehörden vor unzulässigen körperlichen, psychischen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die durch das Unterschreiten eines gebotenen Mindestabstands, durch aggressives Verhalten oder durch gezielte Provokationen entstehen können.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Einsatzkräfte im Sinne dieses Gesetzes sind Angehörige der in § 1 genannten Institutionen und Firmen, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben zur Gefahrenabwehr, Gefahrenbeseitigung, Strafverfolgung oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit tätig werden.
(2) Unzulässige Nähehandlungen im Sinne dieses Gesetzes sind insbesondere:

  1. das bewusste Annähern an Einsatzkräfte unter Unterschreitung des vorgeschriebenen Mindestabstands (§ 3),
  2. das Filmen, Fotografieren oder Gestikulieren in Intim- oder Gesichtsnähe,
  3. das Anschreien, Anspucken oder das aggressive Verwenden von Gegenständen oder Fahnen in unmittelbarer Nähe der Einsatzkräfte,
  4. das gezielte Beharren in der Nähe von Einsatzkräften trotz Aufforderung zum Rücktritt.

§ 3 Mindestabstand und Näheverbote

(1) Der Mindestabstand zwischen Zivilpersonen und Einsatzkräften beträgt mindestens einen Meter, soweit der Einsatzleiter oder die Einsatzkraft im Einzelfall keinen größeren Abstand anordnet.
(2) Es ist untersagt, diesen Abstand ohne rechtfertigenden Grund zu unterschreiten oder Handlungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Einsatzkraft in ihrer Tätigkeit erheblich zu behindern oder psychisch zu belasten.
(3) Auf Anordnung der Einsatzleitung dürfen Gegenstände, die zur Störung, Behinderung oder Provokation eingesetzt werden,  sichergestellt werden.

§ 4 Sicherstellung und Rückgabe von Gegenständen

(1) Die Sicherstellung nach § 3 Abs. 3 ist zu dokumentieren.
(2) Sichergestellte Gegenstände sind nach Wegfall des Sicherstellungsgrundes unverzüglich, spätestens jedoch binnen 48 Stunden, an den Berechtigten zurückzugeben, sofern keine Straf- oder Bußgeldverfahren dem Entgegenstehen.

§ 5 Psychosoziale und medizinische Nachsorge

(1) Die Dienstherren und Arbeitgeber der in § 1 genannten Einsatzkräfte sind verpflichtet, nach belastenden Einsatzsituationen geeignete Maßnahmen der psychosozialen und medizinischen Nachsorge (PSNV) sicherzustellen.
(2) Hierzu gehören insbesondere Nachbesprechungen, psychologische Ersthilfe und Zugang zu therapeutischen Angeboten.
(3) Hochbelastungseinsätze sind bei der Dienstplanung durch angemessene Ruhezeiten auszugleichen.

§ 6 Gefährdungsbeurteilung

(1) Die in § 1 genannten Behörden haben regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung im Sinne des § 5 Arbeitsschutzgesetz durchzuführen, die insbesondere die psychischen und physischen Belastungen aus Einsatzsituationen erfasst.
(2) Über die Ergebnisse ist jährlich ein Bericht zu erstellen, der dem zuständigen Innenministerium vorzulegen ist.

§ 7 Strafvorschriften und Ordnungswidrigkeiten

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Vorschriften der §§ 3 Abs. 1 oder 2 verstößt und dadurch eine Einsatzmaßnahme erheblich behindert oder die körperliche oder psychische Unversehrtheit einer Einsatzkraft gefährdet, handelt ordnungswidrig.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Euro geahndet werden.
(2) Wer eine solche Handlung wiederholt oder beharrlich begeht oder dabei eine Einsatzkraft tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Gegenstände, die zur Begehung oder Vorbereitung einer Tat nach Absatz 1 oder 2 verwendet oder bestimmt waren, können eingezogen werden.
Die §§ 74 bis 76 des Strafgesetzbuchs gelten entsprechend.

§ 8 Unterbindungsgewahrsam

(1) Personen, die im Rahmen einer Einsatzlage wiederholt oder in erheblicher Weise gegen die Vorschriften dieses Gesetzes verstoßen und bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie weitere gleichartige Handlungen begehen werden, können zum Zwecke der Gefahrenabwehr in Unterbindungsgewahrsam genommen werden.
(2) Der Gewahrsam darf nur angeordnet werden, wenn

  1. eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Einsatzkräfte oder Dritter besteht, und
  2. der Zweck nicht durch mildere Mittel, insbesondere durch Platzverweis oder Sicherstellung von Gegenständen, erreicht werden kann.

(3) Der Unterbindungsgewahrsam darf die Dauer von sechs Stunden nicht überschreiten; in begründeten Ausnahmefällen kann er durch richterliche Entscheidung auf bis zu 24 Stunden verlängert werden.
(4) Für die Durchführung und gerichtliche Überprüfung gelten die landesrechtlichen Vorschriften über den polizeilichen Gewahrsam entsprechend.

§ 9 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Gesetzesbegründung

Zu § 1 – Ziel und Zweck

Die Regelung verfolgt den Zweck, Einsatzkräfte bei ihrer Tätigkeit vor unzumutbaren psychischen und physischen Belastungen zu schützen, die aus unzulässiger Nähe, Provokation oder aggressivem Verhalten resultieren.

Zu § 3 – Mindestabstand

Die 1-Meter-Regel entspricht den Erkenntnissen der Proxemik und des Infektionsschutzes. Sie ermöglicht eine angemessene Reaktionszeit und mindert das Risiko einer Eskalation.

Zu § 7 – Strafvorschriften

Die Kombination aus Ordnungswidrigkeit (Abs. 1) und Straftatbestand (Abs. 2) trägt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung.
Wiederholte oder beharrliche Störungen sind Ausdruck gezielter Provokation und bedürfen daher einer strafrechtlichen Sanktion.
Die Einziehung von Tatmitteln folgt dem Muster der §§ 74 ff. StGB und dient der Prävention.

Zu § 8 – Unterbindungsgewahrsam

Der Unterbindungsgewahrsam ist keine Strafe, sondern eine Maßnahme der Gefahrenabwehr.
Er orientiert sich an den landespolizeirechtlichen Bestimmungen (z. B. § 35 ASOG Berlin) und wird durch richterliche Kontrolle flankiert.
Die kurze Dauer (6–24 h) stellt sicher, dass die Maßnahme verhältnismäßig bleibt.

Zu § 9 – Inkrafttreten

Das Gesetz soll unverzüglich wirksam werden, um bestehende Schutzlücken zu schließen.

Ergänzende Begründung

  • Feuerwehr: Einsatzkräfte werden bei Bränden oder Unfällen zunehmend angegriffen, behindert oder bedrängt, z. B. durch Schaulustige mit Handys. Das gefährdet Menschenleben.
  • THW: Bei Katastrophenlagen werden Helfer häufig in ihrer Arbeit angegriffen, gestört, angepöbelt oder bedrängt.
  • Ordnungsämter: Mitarbeiter sehen sich bei Kontrollen (z. B. illegale Märkte, Gastronomie, Ruhestörungen) aggressiven Bürgern gegenüber, oft ohne ausreichende rechtliche Absicherung.
  • Medizinisches Personal: Während der Erstversorgung von Opfern von Unfällen oder Straftaten in den öffentlichen Bereichen von Rettungsstellen, werden Mitarbeiter zunehmend von Angehörigen der Opfer oder von Mittätern bedrängt, genötigt oder angegriffen.
  • Private Sicherheitskräfte: Es kommen immer mehr private Sicherheitskräfte, auch im öffentlichen Raum (Großveranstaltungen, „Parkläufer“) zum Einsatz, die damit den gleichen Bedingungen ausgesetzt sind, wie Polizei und Rettungskräfte.

Das Gesetz schützt damit alle Einsatzkräfte und Erstversorger von Opfern von Straftaten und Unfällen gleichermaßen, verdeutlicht die gesellschaftliche Wertschätzung und stärkt die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Feuerwehr, THW und Ordnungsämtern.

Zusammenfassung

Das EDSG+ schafft erstmals einen bundesweit einheitlichen Mindeststandard zum Schutz von Einsatzkräften gegen psychische Gewalt, Provokationen und gezielte Störungen. Es stärkt die Fürsorgepflicht des Staates, wahrt Grundrechte und sendet ein klares Signal.

Inhaltsverzeichnis