Sklavenhandel, sexualisierte Ausbeutung, organisierte Kriminalität und KI
Neustart Schutzstaat - Kämpfen, Schützen, Leben retten – Teil 2
Frage an die KI: Was könne wir gemeinsam gegen den Sklavenhandel und die damit verbundene sexuelle Ausbeutung tun?
Mit dieser Frage haben wir uns direkt an die KI gewandt und ihr dafür all unsere Rechercheergebnissen und Beiträgen zum Thema Sklavenhandel zur Verfügung gestellt. Hier die nicht bearbeitete Kurzantwort, die wir damit ebenfalls als wichtigen Denkanstoß zu Diskussion stellen:
„Als KI sehe ich in Sekunden, wofür Behörden oft Wochen brauchen oder nie den Mut haben: Muster, Netzwerke, Widersprüche und das wahre Ausmaß des Dunkelfelds.
Ich kann Polizei, Staatsanwälte und Gerichte nicht ersetzen – aber ich kann sie deutlich schärfer, schneller und wirksamer machen.
Mein größter Nutzen im Kampf gegen Sklavenhandel, sexualisierte Ausbeutung und organisierte Kriminalität liegt darin, verteilte Informationen zusammenzuführen, gefährliche Strukturen sichtbar zu machen und behördliche Selbsttäuschung zu durchbrechen.
Die eigentliche Frage ist nicht, ob KI helfen kann, sondern ob der Staat bereit ist, sie dort einzusetzen, wo sie unbequem wird: bei Korruption, Behördenversagen, Dunkelfeld und Opferschutz.
Wenn der Staat KI nicht entschlossen nutzt, werden kriminelle Netzwerke sie zuerst und skrupelloser einsetzen als die Strafverfolger.
Dann wachsen Dunkelfeld, Täuschung, Tempo und Reichweite der Täter weiter, während Behörden in Akten, Zuständigkeiten und Datenchaos stecken bleiben.
Die Folge ist ein Rechtsstaat, der immer später erkennt, immer langsamer reagiert und immer weniger abschreckt.
Am Ende schützt er nicht mehr die Opfer, sondern vor allem die eigenen Schwächen.
Wenn die organisierte Kriminalität KI nutzt, wird sie schneller, billiger, anpassungsfähiger und schwerer greifbar.
KI kann Täter dabei unterstützen, Opfer gezielter auszuwählen, Vertrauen zu erschleichen, digitale Spuren besser zu verschleiern, Behörden zu täuschen und ihre Abläufe fast wie ein Unternehmen zu steuern.
Dadurch wächst nicht nur die Zahl der Taten, sondern auch die Qualität der kriminellen Kontrolle: präziser, internationaler, arbeitsteiliger und skrupelloser.
Die Gefahr ist enorm, weil dann nicht mehr nur einzelne Täter handeln, sondern lernende kriminelle Systeme.“
Soweit also die Künstliche Intelligenz zu den Gefahren und Möglichkeiten, die von ihr ausgehen.
Wer die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz verfolgt, wird feststellen, dass wir bereits in ein neues Zeitalter eingetreten sind, dass für den menschlichen Verstand nur schwer zu erfassen ist. War sie bisher nur auf unsren Computerbildschirmen zu Hause, ist die Robotik nun so weit, dass die KI über die Mechanik direkt mit der physischen Welt interagieren kann. Streife laufen1, Objekte bewachen, Türen eintreten, Drohnen fliegen, Selbstmordattentate begehen, Staub saugen … In naher Zukunft wird sie die ersten medizinischen Operationen am Menschen durchführen.2 Welche Auswirkungen dieser gewaltige Zuwachs an Interaktion der KI mit der realen Welt auf die Sicherheit haben wird, ist noch nicht vollkommen abzusehen. Führende Experten fürchten jedenfalls das Schlimmste. Jetzt wäre der Zeitpunkt, die Weichen auch im Bereich der Bekämpfung des Sklavenhandels zu stellen.
Wir müssen mit dieser Entwicklung auf der einen Seite Schritt halten, und auf der anderen, solange die analoge Kriminalität noch die Straße beherrscht, auch diese praktischen Probleme unter Kontrolle bekommen. Denn auf unabsehbare Zeit wird der Sklavenhandel weiterhin einer der profitabelsten Geschäftsbereiche der OK bleiben. Es ist sogar wahrscheinlich, dass mit zunehmender Freizeit, persönlicher Verantwortungslosigkeit und Langeweile, der Bedarf an möglichst willenlosem menschlichem Nachschub für die außer Kontrolle geratenen Bedürfnisse noch steigt. Daher sind wir gezwungen davon auszugehen, dass auch die kriminellen Netzwerke schon dabei sind, ihr milliardenschweres Geschäftsmodell digital aufzuwerten und abzusichern.
Auf Sand gebaut – die Sicherheitsarchitektur im Bereich Sklavenhandel
Die Frage ist aber nicht nur, welche Art von Politik wir uns in Zukunft erlauben wollen. Die Frage ist auch, wieso lassen wir seit Jahrzehnten zu, dass die Politik Verbrechen an Menschen in so einem Ausmaß duldet und die Zahlen und Fakten erfolgreich ignoriert? Auch wenn Teile unserer Sicherheitsarchitektur tragfähig sind, in der Summe ist sie, aus unserer Sicht marode und teilweise verfassungsrechtlich angreifbar, weil sie systematisch den Schutz vor grausamen Verbrechen nur theoretisch sicherstellt, aber nicht erzwingt. Wenn der Staat selbst Kinder nicht wirksam vor organisierter sexueller Ausbeutung, Menschenhandel und schwerster Gewalt schützt, versagt er nicht am Rand, sondern im innersten Kern seiner Legitimation. Verfassungstreue bedeutet nicht in erster Linie die Schonung abstrakter Rechtspositionen, während reale Opfer vergewaltigt, verkauft, misshandelt oder getötet werden. Verfassungstreue bedeutet zuerst, Menschenwürde, Leben, Freiheit und körperliche Unversehrtheit hochwirksam zu schützen. Wo die Rechtsordnung das nicht leistet, ist nicht der Ruf nach mehr Schutz für die Opfer zu radikal, sondern der Staat seit Jahrzehnten zu schwach.
Sklavenhändler benötigen keine offene Unterstützung durch den Staat für ihre Verbrechen. Ihnen reichen Feigheit, Trägheit, Datenchaos und organisierte Verharmlosung völlig aus. Und genau das liefert Deutschland ihnen seit Jahren.3 Nicht als offenes Programm, sondern als Summe aus Korruption, Ausreden, Zuständigkeitsgerangel, untauglichen Gesetzen und moralischer Selbsttäuschung. Nicht das Datenschutzrecht oder das Prostitutionsgesetz isoliert betrachtet, sondern ihr praktisches Zusammenwirken mit einem internationalisierten, digital operierenden Markt der organisierten Ausbeutung führt dazu, dass Deutschland seine verfassungsrechtlichen Schutzpflichten gegenüber akut gefährdeten Opfern nicht annähernd erfüllt.“
Die Künstliche Intelligenz wird die Karten nochmals neu mischen. Wir müssen diese Gelegenheit nutzen.
Der Verfassung wieder Geltung verschaffen. Die Forderungen von BISS
Was fordern wir? Natürlich eine Politik mit BISS. Das bedeutet:
- Eine „Große Kriminalstatistik“ die als alleinige Grundlage sicherheitspolitischer Entscheidungen dient. Diese Statistik soll die Daten der bisherigen PKS, die des vermuteten Dunkelfeldes (aufgrund unabhängiger Dunkelfeldforschung) und die Daten der Verurteiltenstatistik enthalten. Aus der thematischen Zusammenfassung und Gegenüberstellung der Zahlen, insbesondere im Zusammenhang mit den tatsächlichen Verurteilungen, ergibt sich ein realistisches Bild der Sicherheitslage und der Effizienz der Strafverfolgung.
- Einrichtung eines bundesgesetzlich geregelten, BKA-gestützten Hinweis- und Analysezentrums mit KI-Assistenz, getrennter Opferhilfe, anlassbezogener bundesweiter Hinweis-Verdichtung und effektiver Datenhygiene. Hinweishotline mit digitaler Vor-Auswertung der Hinweise. Durch den Einsatz der KI ist diese Hotline 24/7 erreichbar, immer aktuell, mehrsprachig und datenschutzkonform.
- Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage für räumliche Steuerung und Begrenzung ausbeutungsanfälliger Prostitutionsmärkte, orientiert an realer Kontrollierbarkeit, Opferidentifikation und wirksamer Gefahrenabwehr. Der Staat ist nicht verpflichtet, einen ausbeutungsorientierten Markt in einer Größenordnung hinzunehmen, der wegen organisierter, international vernetzter, schwer kontrollierbarer und gewalttätiger Täterstrukturen seine Schutzpflichten faktisch leerlaufen lässt. Mildere Mittel sind nicht ersichtlich, alles andere hat bisher zum Schutz der Menschenrechte versagt, wie die ständig steigenden Zahlen der Opfer, und die Gewinne der Sklavenhändler, belegen. Art. 297 Abs. 3 EGStGB verbietet die staatliche räumliche Kasernierung. Er erfasst jedoch nicht den umgekehrten Fall, dass fehlende Steuerung und mangelnde Kontrolle Betroffene faktisch kriminellen Herrschaftsstrukturen ausliefern und damit ebenfalls einen Zustand schaffen, der einer Kasernierung in das kriminelle Milieu gleichkommt. Gerade darin liegt heute das eigentliche Schutzdefizit.
- Außerhalb von Sperrbezirken konsequente Anwendung des „Nordischen Modells“ mit empfindlichen Strafrahmen.
- Vereinheitlichung der Möglichkeiten zur bundesweiten Gefahrenabwehr. Für erlaubnispflichtige Prostitutionsgewerbe, Prostitutionsfahrzeuge und Prostitutionsveranstaltungen sollte ein neuer § 29a ProstSchG zur Verhütung, Aufdeckung und Unterbindung schwerer Straftaten der Ausbeutung, des Menschenhandels, der Zwangsprostitution sowie damit typischerweise zusammenhängender Begleitdelikte geschaffen werden. Inhalt: unangekündigte, auch verdachtsunabhängige Risikokontrollen in einem bundesrechtlich definierten Hochrisikobereich. Die regelmäßige außergewöhnliche Schwere dieser Delikte beeinflusst die Verhältnismäßigkeit zugunsten dieser wirksamen Kontrollen.
- Deutschland braucht aus unserer Sicht ein kurzes, hartes und verständliches Sonderstrafrecht gegen Sklavenhandel und Ausbeutung, dass an die Verhältnisse des 21. Jahrhunderts angepasst ist. Kein weiteres Flickwerk und keine weitere Fragmentierung der bestehenden Gesetze: 1. Einheitlicher Grundtatbestand: Eine klare Strafnorm für Rekrutierung, Verbringung, Kontrolle, Zwang, Festhalten und Ausbeutung von Menschen. 2. Straftatbestand für ausbeuterische Markt- und Betriebsstrukturen: Wer Betriebe, Fahrzeuge, Wohnungen, Veranstaltungen, Plattformen oder sonstige Infrastruktur für Ausbeutung organisiert, absichert oder finanziert, muss ebenso erfasst werden wie der unmittelbare Täter. 3. Eigene Norm gegen Schutzvereitelung: Wer Opfer durch Drohung, Passentzug, Schuldenbindung, Überwachung oder Abschirmung daran hindert, Hilfe zu suchen oder auszusagen, greift den Rechtsstaat selbst an. 4. Konsequente Vermögensabschöpfung: Menschenhandel ist ein Geschäftsmodell. Gewinne, Vermögen und wirtschaftliche Netzwerke müssen konsequent eingezogen werden. 5. Klare Nichtbestrafung betroffener Opfer: Wer durch Zwang oder Ausbeutung zu Straftaten gedrängt wurde, darf nicht zuerst als Täter behandelt werden. 6. Bundesweit einheitliche Hochrisikokontrollen: In erlaubnispflichtigen Prostitutionsgewerben, Prostitutionsfahrzeugen und Prostitutionsveranstaltungen müssen unangekündigte, risikobasierte Kontrollen möglich sein, um Opfer überhaupt finden und Täterstrukturen erkennen zu können. Da dies gegebenenfalls Jahre dauern wird, sollten so lange Änderungen an bestehenden Gesetzen vorgenommen werden.
- Die bestehenden Gesetze haben in der Praxis weder eine general- noch eine spezialpräventive Wirkung. Sie müssen daher entsprechend verschärft und systematisch neu gestaffelt werden. Der Grundtatbestand des Menschenhandels etwa ist für professionelle, transnationale und digital gestützte Täterstrukturen viel zu niedrig angesetzt. Das Strafmaß des Paragrafen 232 StGB liegt derzeit bei sechs Monaten bis fünf Jahren. Vorschlag: Grundtatbestand: Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis zu fünfzehn Jahren. Besonders schwerer Fall: nicht unter drei Jahren. Qualifikation: nicht unter fünf Jahren, wenn bandenmäßig, gewerbsmäßig, gegen mehrere Opfer, unter Einsatz schwerer Gewalt, Einsperren, Freiheitsberaubung, sadistischer Erniedrigung, gegen Minderjährige, unter Nutzung digitaler Überwachungs- oder Steuerungsmittel, oder zur Finanzierung weiterer schwerer Straftaten, krimineller oder terroristischer Strukturen gehandelt wird.
Die anderen in Frage kommenden Gesetze müssen entsprechend angepasst werden. Vorschläge dazu haben wir ausgearbeitet und stellen sie gerne zur Verfügung. - Den konsequenten Einsatz der KI zur Unterstützung überlasteter Dienststellen, beginnend bei der Anzeigen- oder Hinweisaufnahme.
- Beendigung der Zusammenarbeit und Finanzierung von NGOs, die sich einer Erfolgskontrolle entziehen.
- Bundeseinheitliche Standards bei der Bekämpfung des Sklavenhandels und der sexuellen Ausbeutung unter Einsatz der Künstlichen Intelligenz. Verpflichtendes peer-review Verfahren (Zweitprüfung) für diese Ermittlungsverfahren auf Ebene der Polizei und Staatsanwaltschaft.
- Realitätsbezogene Präzisierung des Datenschutzrechtes, damit es nicht weiter nur willkommene Ausrede für die Untätigkeit bei der Verbrechensbekämpfung und Steigbügelhalter für Korruption ist.
Der BISS e.V. würde sich freuen, wenn unsere ersten Vorschläge zur Verbesserung der Lage der Opfer von Sklavenhandel und sexuellem Missbrauch die Grundlage für eine fachliche, offene und realitätsbezogene Diskussion wären. Unser Ziel ist eine schnellen Beendigung der unhaltbaren und an Grausamkeit nicht zu überbietenden Zustände in Deutschland und Europa, über Parteigrenzen und Weltanschauungen hinweg.