Der Gesetzesentwurf zum EDSG+ stellt Maßnahmen für Distanzschutz, digitale Sicherheit und Nachsorge vor und eröffnet die Debatte über besseren Schutz von Einsatzkräften.
„Bitte recht freundlich - Über die Zulässigkeit von Bild- und Tonaufnahmen polizeilicher Einsätze durch Dritte“
So heißt es in einem Artikel der Zeitschrift „Die Kriminalpolizei“ der Gewerkschaft der Polizei, Ausgabe Juni 2026.
Er stammt von Oberstaatsanwalt Dr. Sören Pansa und Richter Dr. Svend-Bjarne Beil, Schleswig/Norderstedt.
Diesen Artikel finden Sie hier:
https://www.kriminalpolizei.de/ausgaben/2026/juni/detailansicht-juni/artikel/bitte-recht-freundlich.html
Wir fragen uns seit Längerem:
Was macht eine Nahdistanz-Einwirkung mit der Einsatzkraft während des Einsatzes?
Und wir sind sicher: es gibt dort eine klare Schutzlücke!
Wer aus wenigen Zentimetern Entfernung gefilmt, angeschrien, provoziert und zugleich, oft vorsätzlich, in eine rechtlich unsichere Entscheidungslage gebracht wird, erlebt keine neutrale Beobachtung mehr.
Diese im Kern oft menschenverachtende Einwirkung wird regelmäßig den Stress des Opfers erhöhen, Aufmerksamkeit binden, die Entscheidungsqualität mindern und Fehlreaktionen provozieren. Sie kann damit nicht nur den einzelnen Beamten oder die Einsatzkraft belasten, sondern auch die Einsatzsicherheit insgesamt gefährden.
Und die Belastung endet nicht mit dem Einsatz.
Die Unsicherheit, ob Aufnahmen veröffentlicht, aus dem Zusammenhang gerissen, dauerhaft gespeichert, zur Identifizierung genutzt oder in sozialen Medien gegen die Person verwendet werden, wirkt in den privaten Bereich hinein. Selbst die Familien der Einsatzkräfte werden in Zukunft immer öfter in diese untragbare Situation hineingezogen und zu Opfern der digitalen Scheiterhaufen werden. Schnelle digitale Auffindbarkeit, massive soziale Anfeindungen, öffentliche Stigmatisierung und die Sorge vor Nachstellungen schaffen heute Belastungen, die weit über das normale Berufsrisiko hinausgehen.
Wir würden in kaum einem anderen Beruf akzeptieren, dass Beschäftigte dauerhaft angeschrien, aus nächster Nähe gefilmt, ihre Tätigkeit oberflächlich und rein ideologisch bewertet werden, und dass jede der unter diesem Stress vorgenommen Handlungen dann selektiv weltweit über „soziale“ Medien verbreitet wird – und dies dann noch schulterzuckend als normalen Bestandteil ihres Berufs ansehen.
Bei Einsatzkräften scheint jedoch genau diese weltfremde und empathielose Erwartung der Politik und der Medien vorzuliegen.
Das halten wir für falsch. Das ist falsch. Arbeitsschutz darf nicht ideologisch sein.
Die psychische Gesundheit von Einsatzkräften ist kein nachrangiges Thema.
Sie ist Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats.
Ein Rechtsstaat besteht nicht aus Gesetzen, deren Gültigkeit individuell und je nach Stimmung festgelegt werden darf. Er besteht aber aus Menschen, die bereit sind, diese Gesetze unter schwierigen Bedingungen durchzusetzen. Wer diese Menschen nicht schützt, schwächt am Ende nicht nur die Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und Sicherheitskräfte. Er schwächt die praktische Handlungsfähigkeit des Staates.
Besonders problematisch ist, dass das geltende Recht häufig erst nach dem Schaden wirkt:
Wenn das Gesicht der Einsatzkraft veröffentlicht, ein Einsatz aus dem Zusammenhang gerissen weltweit verbreitet, ein Beamter fälschlich zum Symbol eines angeblichen generellen Fehlverhaltens gemacht oder eine irreführende Aufnahme tausendfach geteilt wurde. Ein späterer Unterlassungsanspruch hilft dann nur begrenzt, weil der Schaden oft bereits eingetreten ist.
Ein Rechtsstaat darf seine Einsatzkräfte nicht darauf verweisen, sich nachträglich privat gegen digitale Prangerwirkungen wehren zu müssen. Der Schutz muss früher einsetzen und es muss ein Anspruch darauf bestehen.
Deshalb halten wir ein „Einsatzkräfte-Distanzschutzgesetz Plus“ für dringend erforderlich.
Ein solches Gesetz wird kein pauschales Filmverbot sein. Das wäre rechtlich, politisch und kommunikativ falsch. Der richtige Ansatz lautet: Dokumentation: ja! Desinformation: nein!
Bürger und Presse sollen Einsätze weiterhin dokumentieren können. Aber es muss klare Grenzen geben die deutlich machen, wann aus Dokumentation gezielte Nahdistanz-Einwirkung, Provokation, Einsatzstörung oder digitale Prangerwirkung wird.
Ein „Einsatzkräfte-Distanzschutzgesetz Plus“ sollte daher insbesondere folgende Punkte beinhalten:
- Erstens: eine klare und einsatztaugliche Distanzregel bei laufenden Einsätzen.
Einsatzkräfte brauchen keine komplizierte juristische Abwägung im Sekundenbereich, sondern eine einfache Regel: Dokumentieren ja – aber keine Verletzung der Intimdistanz. - Zweitens: eine klare Abgrenzung zwischen legitimer Dokumentation und gezielter, provozierender Einsatzstörung.
Nicht das Filmen als solches soll verboten werden, sondern das bedrängende, provozierende, identifizierende und einsatzbeeinträchtigende Filmen einzelner Einsatzkräfte aus kurzer Distanz. - Drittens: ein stärkerer Veröffentlichungsschutz.
Identifizierende Veröffentlichungen von Einsatzkräften sollten grundsätzlich nur zulässig sein, wenn ein klares überwiegendes öffentliches Interesse gerade an der Identifizierbarkeit der konkreten Person besteht. In allen anderen Fällen muss gelten: Gesichter und sonstige identifizierende Merkmale sind unkenntlich zu machen.
Moderne Bildbearbeitung macht dies ohne Weiteres möglich. Wer einen Einsatz dokumentieren will, muss dafür in der Regel nicht das Gesicht eines einzelnen Beamten weltweit sichtbar machen. Derartige Aufnahmen gehören in die Hände der Ermittlungsbehörden, nicht in die Öffentlichkeit. - Viertens: beschleunigte Verfahren gegen digitale Prangerwirkungen.
Der Schutz muss so schnell sein wie die Veröffentlichung. Andernfalls bleibt er praktisch wertlos. - Fünftens: der Ausbau neutraler behördlicher Dokumentation.
Bodycams, Fahrzeugkameras, stationäre Kameras an gefährdeten Orten, beweissichere Speicherung, klare Zugriffsbeschränkungen und angepasste Löschfristen können dazu beitragen, vollständige Einsatzkontexte zu sichern.
Unser Ziel muss lauten: Gesicherte Wahrheit statt digitaler Inszenierung zur Steigerung von Klickzahlen.
Die Gewerkschaften der Einsatzkräfte und die Politik sollten dieses Thema aus unserer Sicht viel stärker als Frage des Arbeits- und Gesundheitsschutzes behandeln. Denn sie vertreten nicht abstrakte Institutionen. Sie vertreten konkrete Menschen. Ihr erster Maßstab muss deshalb das physische und psychische Wohl ihrer Mitglieder sein.
Transparenz und Arbeitsschutz sind keine Gegensätze. Aber Transparenz darf nicht bedeuten, dass Einsatzkräfte auf ihre psychische Gesundheit, ihre Sicherheit und den Schutz ihrer Familien verzichten müssen.
Der gemeinnützige B.IS.S. e.V. hat deshalb eine Initiative gestartet, um diese Schutzlücke rechtsstaatlich, praxistauglich und verfassungsfest zu schließen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn die Gewerkschaft der Polizei und die angeschriebenen Parteien diese Initiative unterstützen und gemeinsam mit uns prüfen, wie ein „Einsatzkräfte-Distanzschutzgesetz Plus“ fachlich, rechtlich und politisch tragfähig ausgestaltet werden kann.
Die Realität heute ist nicht mehr tragbar!
Das geltende Recht verlangt vom einzelnen Einsatzbeamten juristische Präzision in Sekunden, warnt zugleich vor konsequentem Einschreiten wegen Eskalationsgefahr oder möglicher Rechtsverstöße und kann aber nicht schützen, wenn der digitale Schaden bereits eingetreten ist.
Genau diese Lücke muss geschlossen werden. Unter den geschilderten Umständen ist die Befürchtung begründet, das Einsatzkräfte, nicht nur aus Sorge um ihre eigene Gesundheit, sondern auch um die ihrer Familienangehörigen, nicht so reagieren, wie es im Lehrbuch steht.
Dokumentieren ja. Digitaler Scheiterhaufen nein.
Weitere Informationen von uns zu diesem Thema finden Sie unter
EDSG+ Allianz der Vernunft - Teil 1
EDSG+ Allianz der Vernunft - Teil 2
Oder als kurzer und informativer Podcast für unterwegs: